Soziale Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Jugendgerichtsgesetz werden auferlegt, um die Erziehung jugendlicher und heranwachsender Straftäter zu fördern.
Mit den Mitteln der Gruppenarbeit soll die soziale Kompetenz und damit einhergehend das Sozialverhalten der jungen Menschen verbessert werden.
Zielgruppe dieser Kursform sind Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund
ihres auffälligen Sozialverhaltens erhebliche Schwierigkeiten in Gruppenzusammenhängen
haben bzw. verursachen.
Diese jungen Menschen sind häufig aus Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszusammenhängen
ausgegrenzt und bedürfen zur Verbesserung ihrer Integrierbarkeit in Regelangebote
intensiver Unterstützung.
Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmer ihr bisheriges Verhalten als Problem erkennen zu lassen, ihnen ihre Verantwortung für ihre Handlungen aufzuzeigen und sie zu normenkonformen Verhaltensweisen zu befähigen. Mit den Kursen einhergehend wird bei Bedarf eine Vermittlung in Schule, Ausbildung oder Arbeit betrieben.