Hintergrund - Verlauf

Allgemeinbildung & Soziale Kompetenz (ASK)

Soziale Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Jugendgerichtsgesetz werden auferlegt, um die Erziehung jugendlicher und heranwachsender Straftäter zu fördern.

Mit den Mitteln der Gruppenarbeit soll die soziale Kompetenz und damit einhergehend das Sozialverhalten der jungen Menschen verbessert werden.

Zielgruppe dieser Kursform sind Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund ihres auffälligen Sozialverhaltens erhebliche Schwierigkeiten in Gruppenzusammenhängen haben bzw. verursachen.
Diese jungen Menschen sind häufig aus Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszusammenhängen ausgegrenzt und bedürfen zur Verbesserung ihrer Integrierbarkeit in Regelangebote intensiver Unterstützung.
Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmer ihr bisheriges Verhalten als Problem erkennen zu lassen, ihnen ihre Verantwortung für ihre Handlungen aufzuzeigen und sie zu normenkonformen Verhaltensweisen zu befähigen. Mit den Kursen einhergehend wird bei Bedarf eine Vermittlung in Schule, Ausbildung oder Arbeit betrieben.