Mit maximal acht Betreuten finden innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstdauer von sechs Monaten einleitende und begleitende Einzelgespräche, mindestens zwölf zweistündige Gruppensitzungen mit zwei Kursleitungskräften sowie die notwendige Einzelfallhilfe statt. Eine Aufnahme in die Kurse ist, soweit Platz vorhanden, jederzeit möglich.
Auf Basis der individuell erstellten Hilfepläne werden die Lernbereiche
ausgewählt, so dass in den Gruppensitzungen Module behandelt werden, die
den Interessen und dem Bedarf eines möglichst großen Anteils der Betreuten
entsprechen.
In der Gruppenarbeit werden sowohl Grundlagen der Allgemeinbildung als auch das
Sozialverhalten in der Lerngemeinschaft behandelt. Neben der Vermittlung elementarer
schulischer Bildung sind regelmäßige Themen u.a. Selbst- und Fremdwahrnehmung,
Gruppenzwang, Drogenkonsum und Verhalten in Konfliktsituationen. Die Bearbeitung
erfolgt z.B. mittels Rollenspielen, Diskussionen im kontrollierten Dialog, durch
von Teilnehmenden erstellte Referate, Filmbesprechungen etc..
Die jungen Menschen werden den Kurs vorbereitend bzw. begleitend bei der Lösung existenzieller Problemlagen wie Obdach- und Mittellosigkeit, Drogenabhängigkeit oder Arbeitslosigkeit in Form von Beratung und Einzelfallhilfe unterstützt. Im Rahmen dieser Einzeltermine wird nach Bedarf auch Nachhilfeunterricht erteilt.
Die Jugendgerichtshilfe wird über den Verlauf und das Ergebnis der Maßnahmen informiert. Bei erfolgreicher Teilnahme am Kurs wird in der Regel das Strafverfahren des jeweiligen Jugendlichen beendet.
Die Teilnehmer können freiwillig Nachbetreuung über das Ende des Kurs- und Weisungszeitraumes hinaus erhalten.