Hintergrund - Verlauf

Konfrontativer Sozialer Trainingskurs (KSTŪ)

Soziale Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Jugendgerichtsgesetz werden auferlegt, um die Erziehung der jugendlichen bzw. heranwachsenden beschuldigten Person zu fördern und zu sichern.

Mit den Mitteln der Gruppenarbeit soll die soziale Kompetenz und damit einhergehend das Sozialverhalten der jungen Menschen verbessert werden. Sie finden bei jungen Menschen Anwendung, die erhebliche Defizite im Sozialverhalten aufweisen.

Insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende, die im Zusammenhang mit ihren Straftaten durch Gewalttätigkeit bzw. erhebliche Aggressivität aufgefallen sind, wird ein konfrontativ pädagogischer Kurs durchgeführt.

Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmer ihre bisherigen vor allem in Konfliktsituationen angewandten Verhaltensweisen als Problem erkennen zu lassen, ihnen ihre eigene Verantwortung für ihre Handlungen aufzuzeigen und sie zu einem normenkonformen Verhalten zu bewegen. Der Einsatz körperlicher Gewalt soll in seiner Nichtakzeptierbarkeit erkannt und durch das Erlernen von Handlungsalternativen zukünftig vermieden werden.