Mit maximal zehn Betreuten finden innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstdauer von sechs Monaten
einleitende und begleitende Einzelgespräche, mindestens 14 dreistündige Gruppensitzungen mit zwei Kursleitern,
ergänzende Außenveranstaltungstermine sowie ein Wochenendseminar statt.
Bei gegebenem Hilfebedarf werden die gesamten Betreuungs- und Beratungsangebote des Vereins für die Lösung
individueller Problemlagen genutzt.
Der KST® arbeitet auf Grundlage der Sozialen Gruppenarbeit, der Konfrontativen Pädagogik und strebt folgende Sozialisationsziele an:
Der Ansatz der Konfrontativen Pädagogik folgt einem autoritativem Erziehungsstil, der sich durch emotionale Wärme und Zuwendung, aber auch durch begründete, klare Strukturen und Grenzen sowie durch entwicklungsgerechte Aufgaben und Herausforderungen auszeichnet.
Im Rahmen des Trainings kommt ein breites Spektrum an Interventionen zum Einsatz, um Neutralisierungstechniken
aufzulösen und Schuld- und Schamgefühle zu wecken. Durch den Gebrauch eines konfrontativ-provokativen Gesprächsstils
werden mit Hilfe verbaler Auseinandersetzungen mit den Teilnehmern neue Handlungsstrategien entwickelt.
Der Trainingskurs ist dabei auf Schonräume und auf pädagogische Settings angewiesen, in denen kontinuierlich
und verbindlich gearbeitet werden kann. Die dazu gehörigen Bedingungen werden in einem Vertrag festgehalten, den
die Teilnehmer in den Vorbereitungstreffen unterzeichnen müssen.
Teil der Gruppenarbeit ist die gemeinsame Entwicklung eines Regelkatalogs (Pünktlichkeit, respektvoller Umgang,
aktive Teilnahme etc.). Verletzungen dieser Regeln werden im Verlauf des Kurses konsequent geahndet. In jeder
Sitzung wird eine kritische Bewertung durch die Betreuer und die anderen Teilnehmer der persönlichen Leistung vorgenommen.
Von den Kursteilnehmern wird vor allem die ständige Bereitschaft und Anstrengung, konstruktive soziale Verhaltensmuster
zu erlernen, verlangt. Die hohe Aufmerksamkeit gegenüber allen Verhaltensfacetten der Teilnehmer und das Eingehen
auf scheinbar „nebenher“ gemachte Äußerungen widersprechen ihren Erfahrung üblicher Folgenlosigkeit,
solange eigenes Verhalten nicht massiv grenzüberschreitend ist.
Die zuständigen Fachkräfte der Jugendstraffälligenhilfe werden über den Verlauf des Kurses informiert.
Bei erfolgreicher Teilnahme am Kurs wird in der Regel das Strafverfahren des jeweiligen Jugendlichen beendet.
Kursteilnehmern, die aufgrund von unentschuldigten Fehlzeiten oder anderen Regelverletzungen den Kurs nicht erfolgreich
absolviert haben, erhalten nach Absprache mit der zuständigen Fachkraft und dem Jugendgericht die
Möglichkeit am darauffolgenden Kurs teilzunehmen.