Hintergrund - Verlauf

Pädagogisch begleitete Arbeitsleistungen im Projekt Naturarbeit

Im Projekt Naturarbeit werden gemeinnützige Arbeitsleistungen durchgeführt, die von der Justiz als Reaktion auf Straffälligkeit junger Menschen verhängt werden.
Arbeitsleistungen finden im Projekt Naturarbeit statt als erzieherische Maßnahme nach § 10 JGG, als Richterliche Auflage nach § 15 JGG sowie als Möglichkeit zur Abarbeitung eines Darlehens, welches durch Rückenwind e.V. zur Schadenswiedergutmachung bzw. zur Konfliktschlichtung im Rahmen des Ausgleichs mit Geschädigten gewährt wurde.

Mit der Erfüllung dieser Arbeitsleistungen soll vor allem die Einstellung zur Arbeit bei den Jugendlichen und Heranwachsenden positiv beeinflusst werden.
Arbeitsleistungen können seitens des Jugendgerichtes auch als symbolische Wiedergutmachung zum Zwecke des Schuldausgleiches intendiert sein.
Damit Arbeitsleistungen diese Erwartungen erfüllen können und als ambulante Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes (analog zu den Vorstellungen des SGB VIII) die jungen Menschen fördern können, werden sie im Projekt Naturarbeit pädagogisch begleitet durchgeführt.