Hintergrund - Verlauf

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist die außergerichtliche Regelung eines mit einer Straftat verbundenen sozialen Konfliktes. Ziel dieses Verfahrens ist es den sozialen Frieden zwischen den Beteiligen wiederherzustellen.
Über den immateriellen Ausgleich hinaus kann im Rahmen des TOA auch eine Übereinkunft zu materiellen Wiedergutmachungsleistungen getroffen werden. Ebenso kann das Opfer bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche unterstützt werden.

Rückenwind e.V. betreibt in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe Hamburg seit 1995 eine Konfliktschlichtungsstelle zur Durchführung von Ausgleichsverfahren zwischen Tätern und Opfern.
Der Verein beschäftigt einen Opferbeistand, der die Opfer bei der Bewältigung der Tatfolgen professionell unterstützt.

Der TOA ist eingebunden in das von Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene Konzept zur Bewältigung von Jugenddelinquenz - Diversion im Jugendstrafverfahren.

Der TOA sieht die persönliche Begegnung zwischen den direkt Betroffenen vor. Täter und Opfer erhalten mit Unterstützung der Konfliktschlichter die Möglichkeit Ursachen und Folgen der Straftat situativ-konkret zu bearbeiten und zu verarbeiten.

Im Täter-Opfer-Ausgleich werden besonders die Interessen der Opfer in den Vordergrund gestellt.