Hintergrund - Verlauf

Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte führt die Jugendgerichtshilfe Vorgespräche mit den Tätern und prüft deren Bereitschaft und Motivation an einem TOA teilzunehmen.

Anschließend schaltet sie den Opferbeistand ein, der Kontakt zu den Geschädigten aufnimmt und deren Interessen klärt. Zusätzlich wird den Opfern bei Bedarf juristische und psychologische Beratung kostenlos angeboten.

Im Falle der Bereitschaft der Beteiligten findet im Anschluss daran das Ausgleichsgespräch statt, das gemeinsam von Opferbeistand und Jugendgerichtshilfe moderiert und begleitet wird.
Über das Ergebnis des Schlichtungsgespräches schließen die Parteien mündlich oder schriftlich einen Vertrag, deren Einhaltung von den Konfliktschlichtern überprüft wird.

Dabei kann z.B. auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes Bestandteil der Vereinbarung sein. Sollte der Täter zahlungsunfähig sein, können die Geschädigten aus einem eigens dafür eingerichteten Opferfonds eine Wiedergutmachung erhalten.

Die Täter zahlen den dafür aufgewandten Geldbetrag in Raten an den Opferfonds zurück oder gleichen ihn durch gemeinnützige Arbeit aus.

Das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs teilt die Jugendgerichtshilfe der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in einem Bericht mit. Diese beendet das Strafverfahren.